Arbeitsmarkt
Temporär- oder Teilzeitarbeit während der Arbeitslosigkeit: Das solltest du klären
Ein befristeter Einsatz oder ein Teilzeitjob kann sich während der Arbeitslosigkeit lohnen. Informiere das RAV und deine Arbeitslosenkasse frühzeitig und kläre, wie die Arbeit in deinem Fall behandelt wird.
Ja, du kannst während der Arbeitslosigkeit temporär oder Teilzeit arbeiten. Je nach Einkommen kann die Tätigkeit als Zwischenverdienst gelten. Sie muss frühzeitig gemeldet werden, und du musst deine vereinbarten Pflichten gegenüber dem RAV weiterhin erfüllen.
Ob sich ein konkreter Einsatz für dich lohnt, hängt nicht nur von der Arbeitslosenentschädigung ab. Auch Pensum, Arbeitszeiten, Arbeitsweg und deine weitere Stellensuche spielen eine Rolle.
Was ist ein Zwischenverdienst?
Zwischenverdienst ist Einkommen, das du während einer Kontrollperiode mit einer unselbstständigen oder selbstständigen Tätigkeit erzielst. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, hast du Anspruch auf eine Kompensation des Verdienstausfalls. Für die Berechnung berücksichtigt die Arbeitslosenkasse unter anderem deinen Zwischenverdienst, deinen versicherten Verdienst und den für dich geltenden Entschädigungssatz.
Wichtig ist auch der Lohn: Die Arbeit muss orts- und berufsüblich bezahlt werden. Die Arbeitslosenkasse beurteilt anhand deiner Unterlagen, ob die Tätigkeit in deinem Fall als Zwischenverdienst gilt und wie hoch eine mögliche Kompensationszahlung ausfällt.
Eine allgemeine Online-Berechnung kann diese Beurteilung nicht ersetzen. Frage deshalb deine Arbeitslosenkasse, bevor du einen bestimmten Betrag in dein Budget einplanst.
Wem musst du die Arbeit melden?
Informiere sowohl dein RAV als auch deine Arbeitslosenkasse frühzeitig über jede Arbeit, die du während des Bezugs von Arbeitslosenentschädigung ausführst. Das gilt auch für kurze Temporäreinsätze, Arbeit auf Abruf, Teilzeitstellen und selbstständige Aufträge.
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Tätigkeit ab. Häufig brauchst du:
- den Arbeits- oder Einsatzvertrag;
- Angaben zu Pensum, Arbeitszeiten und Einsatzdauer;
- Lohnabrechnungen und geleistete Stunden;
- die von der Arbeitslosenkasse verlangten Formulare.
Reiche die Unterlagen vollständig und fristgerecht ein. Sonst kann sich die Berechnung oder Auszahlung verzögern. Unwahre oder unvollständige Angaben können zu Rückforderungen oder weiteren Konsequenzen führen.
Was gilt bei Freiwilligenarbeit?
Auch wenn du kein Geld dafür erhältst, solltest du eine freiwillige Tätigkeit vor dem Start mit deinem RAV besprechen. Nach einer Rechtsauskunft von K-Tipp braucht Freiwilligenarbeit während des Bezugs von Arbeitslosenentschädigung das Einverständnis des RAV. Sie muss unter anderem mit deiner Stellensuche vereinbar sein und darf nicht direkt mit der Privatwirtschaft konkurrieren.
Das ist mehr als eine Formalität: 20 Minuten berichtete 2026 über einen Arbeitslosen, dem nach nicht bewilligter freiwilliger Hilfe an einem Festival 660 Franken Entschädigung verloren gingen. Der Fall ersetzt keine Beurteilung deines persönlichen Dossiers. Er zeigt aber, dass du auch eine unbezahlte Tätigkeit nicht beginnen solltest, ohne sie vorher mit dem RAV geklärt zu haben.
Musst du weiterhin Bewerbungen schreiben?
Ein Temporär- oder Teilzeitjob beendet deine Arbeitslosigkeit nicht in jedem Fall. Solange du beim RAV angemeldet bist, musst du die mit deiner Personalberatung vereinbarten Arbeitsbemühungen grundsätzlich weiterführen. Du musst auch erreichbar und in der Lage bleiben, eine zumutbare Stelle anzunehmen.
Besprich deshalb, wie sich Schichten, Arbeit auf Abruf oder ein wechselndes Pensum auf deine Verfügbarkeit auswirken. Entscheidend ist deine konkrete Vereinbarung mit dem RAV, nicht eine pauschale Zahl von Bewerbungen aus einem Ratgeber.
Zwei typische Situationen
Ein befristeter Einsatz im Lager oder in der Produktion
Du erhältst ein Angebot für mehrere Wochen im Schichtbetrieb. Vor der Zusage solltest du neben dem Lohn auch die garantierten Stunden, Schichtzeiten, Zuschläge und Einsatzdauer prüfen. Kläre mit dem RAV, wie du Bewerbungsgespräche wahrnehmen kannst, und frage die Arbeitslosenkasse, welche Nachweise sie monatlich benötigt.
Eine Teilzeitstelle im Büro oder Kundendienst
Du findest eine Stelle mit einem kleineren Pensum und möchtest weiterhin eine Stelle mit einem höheren Pensum suchen. Teile der Arbeitslosenkasse den Vertrag und das vereinbarte Pensum mit. Besprich mit dem RAV, welches Pensum du suchst und welche Arbeitsbemühungen weiterhin erwartet werden.
In beiden Fällen gilt: Die zuständigen Stellen müssen deine persönliche Situation prüfen. Der Arbeitgeber oder das Temporärbüro kann dir nicht verbindlich sagen, wie hoch deine Arbeitslosenentschädigung sein wird.
Was solltest du vor der Zusage prüfen?
Lohn und Arbeitsbedingungen
Prüfe den Stunden- oder Monatslohn, Ferienentschädigung, Zuschläge, Spesen und garantierte Arbeitsstunden. Lass dir alle wesentlichen Bedingungen schriftlich bestätigen.
Pensum und Verfügbarkeit
Kläre Schichten, Abrufzeiten und Kündigungsfristen. Kannst du weiterhin Bewerbungen verschicken, Vorstellungsgespräche wahrnehmen und eine passende Stelle antreten?
Abrechnung mit der Arbeitslosenkasse
Sende der Arbeitslosenkasse die Eckdaten und frage, welche Formulare und Belege erforderlich sind. Verlasse dich bei einer möglichen Kompensationszahlung nicht auf die Schätzung eines Dritten.
Nutzen für deine weitere Stellensuche
Überlege, was du aus dem Einsatz mitnehmen kannst. Das können aktuelle Berufspraxis, ein neues System, eine Maschine, eine zusätzliche Aufgabe oder ein Einblick in ein anderes Berufsfeld sein.
Ende oder Verlängerung des Einsatzes
Frage nach der vorgesehenen Dauer, möglichen Verlängerungen und einem Arbeitszeugnis. Wenn eine spätere Festanstellung erwähnt wird, bitte um eine realistische Einschätzung. Plane nicht mit einer unverbindlichen Aussicht.
So hältst du die Erfahrung fest
Notiere während des Einsatzes, welche Aufgaben du tatsächlich übernimmst. Halte verwendete Werkzeuge oder Systeme, zusätzliche Verantwortung und konkrete Ergebnisse fest. So kannst du die Erfahrung später präzise im Lebenslauf und im Vorstellungsgespräch beschreiben.
Ein kurzer Temporäreinsatz braucht keine lange Rechtfertigung. Nenne die Funktion, den Zeitraum und die wichtigsten Aufgaben. Wenn der Einsatz für deine weitere Suche relevant ist, ergänze, was du dabei gelernt oder vertieft hast.
Das Wichtigste vor dem Start
Melde die Tätigkeit dem RAV und deiner Arbeitslosenkasse, bevor du dich auf eine bestimmte Berechnung verlässt. Prüfe Vertrag, Lohn, Pensum und Arbeitszeiten. Kläre ausserdem, welche Arbeitsbemühungen und Nachweise während des Einsatzes weiterhin erforderlich sind.
Für die verbindliche Beurteilung deines Falls sind das RAV und deine Arbeitslosenkasse zuständig.
Offizielle Information: SECO-Leitfaden «Arbeitslosigkeit», Ausgabe 2026
Der Text dieses Artikels und das begleitende Bild wurden mit Unterstützung von KI erstellt.